Neuregelung zur Quarantäneverkürzung

Das Kreisgesundheitsamt ermöglicht ab sofort eine Quarantäneverkürzung für Kontaktpersonen unter Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen auf fünf Tage. Genau diesen Vorschlag hatte Landrat Andreas Müller bereits vergangene Woche gemacht. Jetzt wurde dieses Vorgehen von Bund und Ländern als künftiger gemeinsamer Standard festgelegt.

Auch Kinder bzw. Jugendliche, die sich aktuell bereits als enge Kontaktperson aus einem Kita- bzw. Schulkontakt in Quarantäne befinden, können sich jetztschon freitesten lassen, sofern der letzte enge Kontakt zu einer erkrankten Person in der Einrichtung mindestens fünf Tage zurückliegt.

Damit die Verkürzung greifen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: „Die betroffenen Personen haben keine Krankheitszeichen, sind also symptomfrei“, so Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes: „Zudem müssen sie frühestens am fünften Tag der Quarantäne einen PCR-Test oder einen Schnelltest – nur von einer zugelassenen Teststelle, kein Selbsttest zu Hause – machen. Ist der negativ können sie ihn am Folgetag in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vorlegen und die Einrichtung wieder besuchen.“