Ab wann muss mein Kind eine Schule besuchen?
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Wie melde ich mein Kind zur Einschulung an der Grundschule Kaan-Marienborn an?
An allen Grundschulen der Universitätsstadt Siegen findet das Anmeldeverfahren in der Regel kurz vor oder kurz nach den Herbstferien für alle Kinder statt, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Im Vorfeld erhalten die Erziehungsberechtigten ein Schreiben der Stadt Siegen. Darin werden Sie gebeten, ihr Kind an der nächst gelegenen Grundschule anzumelden.
Die Anmeldung findet ausschließlich vor Ort in der Schule statt. In diesem Schreiben der Stadt wird Ihnen auch ein genauer Termin und welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden genannt. Bitte bringen Sie Ihr Kind unbedingt mit zur Anmeldung. Wir möchten Ihr Kind an dieser Stelle kurz kennen lernen.
Zur Schulanmeldung muss mitgebracht werden:
- Ihr Kind
- eine Bescheinigung über den Masernimpfschutz (Kopie des Impfausweises oder eine ärztliche Bescheinigung)
- den Anmeldeschein der Stadt Siegen
- den ausgefüllten Anmeldebogen der Grundschule (s. Formulare Homepage)
- den eigenen Personalausweis oder Reisepass
- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
- Formular über die Angabe eines Zweitwunsches, wenn nötig
- Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
- Vollmachten, wenn nötig
Müssen beide Elternteile zur Anmeldung kommen?
Grundsätzlich werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten zur Anmeldung benötigt. Verheiratete Partner können in Stellvertretung für den anderen unterschreiben. Leben Sie getrennt, haben aber geteiltes Sorgerecht, können Sie auch eine Vollmacht des anderen zur Anmeldung mitbringen, in der bestätigt wird, dass eine Anmeldung an unserer Schule gewünscht ist.
Gibt es weitere Formalitäten, die ich beachten muss?
Vor Schuleintritt erhalten Sie vom Schulärztlichen Dienst eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung.
Diese Untersuchungen finden meist im Winter und im Frühjahr statt und werden unabhängig von der Grundschule vom Gesundheitsamt der Stadt Siegen durchgeführt. Wir erhalten allerdings eine Durchschrift der Untersuchungsergebnisse, in der eventuelle Handlungsbedarfe aus Sicht des Gesundheitsamts der Schule mitgeteilt werden.
Welche Termine muss ich anschließend beachten?
Wir versuchen die Kinder so oft wie möglich zum gegenseitigen Kennenlernen in die Schule einzuladen. Diese Termine geben wir frühstmöglich bekannt. Außerdem wird im Juni vor den Sommerferien ein Elternabend stattfinden, auf dem Sie über alles informiert werden, was zum Schulstart nach den Sommerferien wichtig ist.
Wann ist die Einschulung für mein Kind?
An unserer Schule findet die Einschulung immer am 2. Schultag nach den Sommerferien statt. An der Feier nehmen auch einige Klassen der Schule teil.
Anschließend findet die erste Unterrichtsstunde Ihres Kindes bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer statt. In dieser Zeit bieten die Eltern der zweiten Klassen Kaffee und Plätzchen an. Die Kinder werden Ihnen nach ihrer ersten Unterrichtsstunde auf dem Schulhof den Eltern wider übergeben.
Die Einschulungszeremonie endet etwa um 11.00 Uhr.
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.
ACHTUNG: Ist Ihr Kind nach dem 30.09. eines Jahres geboren, erhalten Sie kein Schreiben der Stadt Siegen mit Aufforderung zur Anmeldung. Sie müssen also selbst aktiv unsere Schule über das Sekretariat kontaktieren. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.
Wann kann mein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Die Schulleitung trifft die Entscheidung über eine Zurückstellung vom Besuch der Grundschule aber nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigt auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
ACHTUNG: Wenn eine Zurückstellung vorgenommen bzw. angedacht wird, sollten Sie als Eltern unbedingt die Kita darüber informieren und mit ihr in Austausch bleiben um den Kita-Platz für das Kind zu erhalten! Dies wird nicht über die Schule gewährleistet.
Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.
Die Grundschule Kaan-Marienborn ist nicht die nächstgelegene Schule, ist eine Anmeldung dennoch möglich?
Auch wenn Sie nicht in unserem Schulbezirk wohnen, ist eine Anmeldung an unserer Schule dennoch möglich. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Sekretariat auf.
Die Grundschule Kaan-Marienborn ist zwar die nächstgelegene Schule, ich möchte aber, dass mein Kind eine andere Schule besucht. Was soll ich tun?
Die Schulwahl ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Über eine kurze Rückmeldung an unser Sekretariat oder per Mail, dass das Kind an einer anderen Schule eingeschult wird, wären wir Ihnen dennoch sehr dankbar, da diese Information uns bei unserer organisatorischer Planung hilft. Vielen Dank!
Noch Fragen offen?
Bei Fragen rund um das Thema Schulanmeldung und Einschulung kontaktieren Sie uns doch bitte. Unser Sekretariat ist montags, mittwochs und freitags von 8-12 Uhr besetzt. Weitere Fragen rund um die Grundschule werden auch unter www.schulministerium.de beantwortet.