Leitbild

Gemeinsam leben und lernen! Alle Kinder sind individuell und jedes auf seine Art besonders. Der Begriff der Inklusion ist zurzeit in aller Munde.

Oft wird „Inklusion“ aber verkürzt auf die Formel: Behinderte kommen in die Regelschulen. Im nebenstehenden Schaubild würde das durch das Bild der Integration dargestellt (die Grünen, Gelben und Orangenen werden in die Gruppe integriert).

Die Idee der Inklusion ist aber viel grundlegender: Auch die Kinder der Gruppe (Regelklasse) sind verschieden, auch hier gibt es leistungsstärkere, leistungsschwächere, Schülerinnen und Schüler mit ganz verschiedenen Fähigkeiten und Begabungen. „Es ist normal, verschieden zu sein!“

Wenn Schule gemäß ihrem Auftrag auf einzelne Kinder mit ihren Fähigkeiten eingeht und sie fördert, kann und muss das für alle Kinder gelten, auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Schon 1994 wurde in der Salamanca-Erklärung für notwendig erklärt, Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb einer Regelschule zu unterrichten. Im Jahr 2006 wurde dies im Rahmen der UN-Konvention verbindliches Recht für die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Deutschland gehörte.

Inklusion und gemeinsames Lernen (GL) sehen wir als Chance und Herausforderung, gemeinsam mit- und voneinander zu lernen, miteinander zu leben und sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.

 

Rechtlicher Rahmen

Im ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 5. November 2013 §2, in Absatz 5 heißt es:

Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

Der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung wird „die Regel“. Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Eltern können aber auch eine Förderschule wählen.

 

Allgemeine Bedingungen für GL an unserer Schule

Die Grundschule Kaan-Marienborn nimmt – wie alle Schulen- Kinder mit Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache und emotionaler u. sozialer Entwicklung auf. Darüber hinaus ist sie Schwerpunktschule für Hören und Kommunikation und körperlich motorischer Entwicklung.
Unsere Schule ist zweizügig mit jahrgangsbezogenen Klassen.

GL-Förderschwerpunkte

Nehmen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Gemeinsamen Lernen in der (Grund-)Schule teil, so werden sie aufgrund ihres Förderbedarfs zielgleich oder zieldifferent unterrichtet.

Zielgleiche Förderung:
Kinder mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Kommunikation, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Sprache werden im Gemeinsamen Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule unterrichtet.

Zieldifferente Förderung:
Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung gelten die Ausbildungsordnungen, Richtlinien und Lehrpläne der entsprechenden Förderschule.
Unsere Schule besuchen zurzeit vier Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Lehrkräfte

An unserer Schule ist der Förderlehrer Herr Heß, er unterstützt die Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
Er arbeitet eng mit den jeweiligen Klassenlehrkräften zusammen. Klassenlehrkraft und Förderlehrkraft sind für die Entwicklung und Förderung der Kinder mit Förderbedarf zuständig: Die Förderlehrkraft im Besonderen, die Grundschullehrkraft im Allgemeinen.
Wöchentlich werden die zukünftigen Unterrichtsinhalte besprochen, Beobachtungen und Informationen hinsichtlich der GL-Kinder ausgetauscht und der weitere Verlauf der Förderung geplant (siehe Förderpläne) und Fördermaßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft.
Da die Förderlehrkraft nicht in allen Stunden in der Klasse anwesend ist, wird gemeinsam überlegt, wie Förderkinder in diesen Stunden unterstützt werden können.

Räumliche Voraussetzungen

In den Klassenräumen wird den Bedürfnissen des GL nach Möglichkeit Rechnung getragen.
Für Kinder mit Förderbedarf im Bereich „Hören und Kommunikation“ gibt es zwei (schallschluckende) Teppichbodenklassen.
Die Grundschule Kaan-Marienborn ist eine „Barrierefreie Schule“. Vom Schulhof sind die unteren Klassenräume ohne Treppe zu erreichen. Die Räumlichkeiten der OGS sind über eine Rampe erreichbar. Auch eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.
Obwohl der gemeinsame Unterricht die Regel ist, halten wir es zudem für sinnvoll, Kinder in grundlegenden Bereichen in Einzel- oder Kleingruppen zu fördern.
Aufgrund der beschränkten räumlichen Verhältnisse der Grundschule Kaan-Marienborn gibt es leider keinen eigenen Förderraum, sodass die Förderung in einer abgetrennten Ecke des Kunstraumes stattfindet. Die Förderstunden haben Vorrang vor dem Kunstunterricht und einer anderen Belegung des Raumes.

Klassengrößen

Nicht in allen Unterrichtsstunden ist eine Förderkraft unterstützend für die Förderkinder in der Klasse. Dies bedeutet für die unterrichtenden Lehrer ein erhöhtes Maß an Mehrarbeit. Daher sollen die GL-Klassen möglichst kleiner gehalten werden als die parallelen Klassen. Wir sehen es als sinnvoll an, die GL-Kinder (eines Jahrganges) in einer Klasse zu „bündeln“, da so durch eine höhere Stundenzahl der anwesenden Förderlehrkraft eine kontinuierlichere Arbeit mit den Förderkindern möglich ist. Eine Zahl von fünf GL-Kindern je Klasse sollte aber nicht überschritten werden.

Unterrichtliche Umsetzungen

GL-Kinder werden soweit wie möglich im Klassenverband unterrichtet, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Entsprechend des Förderbedarfs erhalten sie zusätzliche Hilfen, insbesondere durch die Förderlehrkraft.
Darüber hinaus halten wir es für wichtig, GL-Kinder zusätzlich in Kleingruppen oder Einzelförderstunden zu fördern. Hier können – unabhängig vom Unterrichtsthema – gezielt wichtige, grundlegende Bereiche bearbeitet und vertieft werden.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler weitgehend im Klassenverband zu fördern. Im Bereich der „Zahlen und Operationen“ arbeiten zieldifferent geförderte Kinder im jeweiligen Zahlenraum (bis 10, bis 20, bis 100, bis 1000, …) so lange, bis sie wichtige Fertigkeiten und Grundlagen erlernt haben. Trotzdem werden möglichst oft Anknüpfungspunkte gesucht (z.B. besondere Aufgabenformate wie Rechendreiecke, Zahlenmauern, …) um diese Kinder (mit differenzierten Aufgaben) einzubeziehen. Dazu eignen sich auch Bereiche wie „Raum u. Form, Muster u. Strukturen, Größen u. Messen, Daten, Häufigkeiten u. Wahrscheinlichkeiten“.
Auch im Fach Deutsch werden GL-Kinder weitgehend im Klassenverband gefördert.
Da Kinder mit dem Förderbereich Sprache zielgleich unterrichtet werden, beinhaltet ihre Förderung vor allem zusätzliche Erklärungen und Hilfen.
Für Kinder mit zieldifferenter Förderung werden – bezogen auf den jeweiligen Leistungsstand – Anforderungen reduziert oder differenzierte Aufgaben auf dem Niveau des Kindes (eingebunden in das Unterrichtsthema) gestellt.
Für beide Gruppen gilt aber, dass zusätzlich eine Einzel- oder Kleingruppenförderung erfolgt, um individuelle Schwierigkeiten aufzuarbeiten.
Im Bereich „soziale und emotionale Förderung“ ist die GL-Kraft im Unterricht anwesend und arbeitet bei besonderen Vorkommnissen mit dem Förderkind allein oder in einer Kleingruppe. In Einzelstunden erfolgt auch das Heranführen und Einarbeiten von Trainingsplänen. Durch diese Pläne soll eine schrittweise Verhaltensänderung bewirkt werden, indem Verhalten reflektiert und das Einhalten von Regeln eingeübt werden.

Förderpläne

Ein zentrales Arbeitsmittel des Gemeinsamen Lernens ist der Förderplan.
Der Förderplan zeigt den aktuellen Lernstand („Ist-Stand“) des Schülers auf, den zukünftigen Förderbedarf (nach Wichtigkeit geordnet) sowie geplante Fördermaßnahmen.
Nach einer Beobachtungsphase erstellen die Förderlehrkraft und die unterrichtende Lehrkraft gemeinsam einen Förderplan. Die Verschriftung übernimmt die Förderlehrkraft. Der Förderplan wird in regelmäßigen Abständen überprüft, angepasst, überarbeitet und fortgeschrieben.

Elternarbeit

Insbesondere bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf halten wir eine intensive Elternarbeit für besonders wichtig. Neben den Elternsprechtagen wird ein regelmäßiger gegenseitiger Austausch angestrebt, um so eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Eltern werden über Lernfortschritte ihres Kindes informiert und in die Förderplanung einbezogen. Es ist uns wichtig, dass auch die Förderung des Kindes im häuslichen Bereich fortgesetzt wird, damit das Lernen möglichst erfolgreich verläuft.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

Je nach Förderbedarf des Kindes stehen wir in Kontakt mit Kinderärzten, Therapeuten, Logopäden, Jugendamt, Psychologen sowie anderen Fachleuten des Kindes.
Eine Vernetzung sehen wir als besonders wichtig an, um gemeinsam möglichst viel für das Kind zu erreichen.