Leitbild
Gemeinsam leben und lernen! Alle Kinder sind individuell und jedes auf seine Art besonders. Der Begriff der Inklusion ist zurzeit in aller Munde.
Oft wird „Inklusion“ aber verkürzt auf die Formel: Behinderte kommen in die Regelschulen. Im nebenstehenden Schaubild würde das durch das Bild der Integration dargestellt (die Grünen, Gelben und Orangenen werden in die Gruppe integriert).
Die Idee der Inklusion ist aber viel grundlegender: Auch die Kinder der Gruppe (Regelklasse) sind verschieden, auch hier gibt es leistungsstärkere, leistungsschwächere, Schülerinnen und Schüler mit ganz verschiedenen Fähigkeiten und Begabungen. „Es ist normal, verschieden zu sein!“
Wenn Schule gemäß ihrem Auftrag auf einzelne Kinder mit ihren Fähigkeiten eingeht und sie fördert, kann und muss das für alle Kinder gelten, auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Schon 1994 wurde in der Salamanca-Erklärung für notwendig erklärt, Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb einer Regelschule zu unterrichten. Im Jahr 2006 wurde dies im Rahmen der UN-Konvention verbindliches Recht für die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Deutschland gehörte.
Inklusion und gemeinsames Lernen (GL) sehen wir als Chance und Herausforderung, gemeinsam mit- und voneinander zu lernen, miteinander zu leben und sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.
Rechtlicher Rahmen
Im ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 5. November 2013 §2, in Absatz 5 heißt es:
Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“
Der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung wird „die Regel“. Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Eltern können aber auch eine Förderschule wählen.
Allgemeine Bedingungen für GL an unserer Schule
Die Grundschule Kaan-Marienborn nimmt – wie alle Schulen- Kinder mit Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache und emotionaler u. sozialer Entwicklung auf. Darüber hinaus ist sie Schwerpunktschule für Hören und Kommunikation und körperlich motorischer Entwicklung.
Unsere Schule ist zweizügig mit jahrgangsbezogenen Klassen.
Unterrichtliche Umsetzungen
GL-Kinder werden soweit wie möglich im Klassenverband unterrichtet, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Entsprechend des Förderbedarfs erhalten sie zusätzliche Hilfen, insbesondere durch die Förderlehrkraft.
Darüber hinaus halten wir es für wichtig, GL-Kinder zusätzlich in Kleingruppen oder Einzelförderstunden zu fördern. Hier können – unabhängig vom Unterrichtsthema – gezielt wichtige, grundlegende Bereiche bearbeitet und vertieft werden.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler weitgehend im Klassenverband zu fördern. Im Bereich der „Zahlen und Operationen“ arbeiten zieldifferent geförderte Kinder im jeweiligen Zahlenraum (bis 10, bis 20, bis 100, bis 1000, …) so lange, bis sie wichtige Fertigkeiten und Grundlagen erlernt haben. Trotzdem werden möglichst oft Anknüpfungspunkte gesucht (z.B. besondere Aufgabenformate wie Rechendreiecke, Zahlenmauern, …) um diese Kinder (mit differenzierten Aufgaben) einzubeziehen. Dazu eignen sich auch Bereiche wie „Raum u. Form, Muster u. Strukturen, Größen u. Messen, Daten, Häufigkeiten u. Wahrscheinlichkeiten“.
Auch im Fach Deutsch werden GL-Kinder weitgehend im Klassenverband gefördert.
Da Kinder mit dem Förderbereich Sprache zielgleich unterrichtet werden, beinhaltet ihre Förderung vor allem zusätzliche Erklärungen und Hilfen.
Für Kinder mit zieldifferenter Förderung werden – bezogen auf den jeweiligen Leistungsstand – Anforderungen reduziert oder differenzierte Aufgaben auf dem Niveau des Kindes (eingebunden in das Unterrichtsthema) gestellt.
Für beide Gruppen gilt aber, dass zusätzlich eine Einzel- oder Kleingruppenförderung erfolgt, um individuelle Schwierigkeiten aufzuarbeiten.
Im Bereich „soziale und emotionale Förderung“ ist die GL-Kraft im Unterricht anwesend und arbeitet bei besonderen Vorkommnissen mit dem Förderkind allein oder in einer Kleingruppe. In Einzelstunden erfolgt auch das Heranführen und Einarbeiten von Trainingsplänen. Durch diese Pläne soll eine schrittweise Verhaltensänderung bewirkt werden, indem Verhalten reflektiert und das Einhalten von Regeln eingeübt werden.