Fahrtenprogramm
Das Fahrtenprogramm der unserer Schule besteht im Wesentlichen aus folgenden Ausflügen bzw. Klassenfahrten:
Klasse 1: diverse kleinere Ausflüge (erkunden der Schulumgebung)
Klasse 2: Zoobesuch (ZOOM-Erlebniswelt in Gelsenkirchen)
Klasse 3: diverse Ausflüge (Stadtführung in Siegen)
Klasse 4: Fahrt der Klassen 4 auf die Insel Wangerooge (5 Tage)
Abschlussfahrt der Klassen 4
Wangerooge
Seit über 30 Jahren fahren wir mit unseren 4. Klassen eine Woche lang ins Landschulheim auf Wangerooge (Oldenburgisches Jugenderholungsheim). Es handelt sich dabei um einen von der Schulkonferenz beschlossenen Baustein des Schulprogramms.
Das OJE, unsere Herberge auf der Insel Wangerooge
Bisher konnte die Fahrt immer reibungslos und unfallfrei durchgeführt werden und vermittelte den Kindern erlebnisreiche Tage auf der Insel, die noch lange nachwirkten. In der Regel wird auch die Fahrt von den Eltern ausdrücklich befürwortet.
Ein Landschulheimaufenthalt verfolgt zwei Zielrichtungen:
Er dient zunächst der unterrichtlichen Arbeit in den 4. Klassen in der Verbindung aller Unterrichtsfächer. Die Vermittlung biologischer, geografischer und ökologischer Grundlagen steht dabei im Vordergrund. Damit verbunden sind sprachliche, gestalterische, sportliche und verkehrserzieherische Aufgaben. Die Vor- und Nachbereitung der Fahrt gehört ebenfalls zu diesem Projekt, sodass insgesamt das Thema “Wangerooge – Leben im Wandel der Gezeiten” einen Schwerpunkt im Unterricht der 4. Klassen bildet. Dazu werden abschließend auch themenbezogene Lernzielkontrollen geschrieben.
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Klassengemeinschaften. Innerhalb dieser Fahrt erhalten die Kinder wertvolle Anregungen für das Einüben sozialer Verhaltensmuster und zum Überwinden eigener Barrieren, sodass sie in ihrer vertrauten Klassengruppe mit vielen verantwortungsbewussten Betreuern (LehrerInnen, Arzt, Schulleitung) in idealer Weise ihre sozialen Beziehungen in der Klasse und ihr eigenes Selbstbewusstsein stärken können.
Aufgrund der Wanderrichtlinien für Schulen (§8 Allgemeine Schulordnung) sind Schüler/innen zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Befreiung beantragt werden. In diesem Fall muss das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen und die Unterrichtsinhalte der Klassen-Exkursion selbstständig nacharbeiten, um an den anfallenden Klassenarbeiten teilnehmen zu können.
Sollten Sie aus medizinischen Gründen oder auch aus sozialen Gründen Probleme haben, ihr Kind anzumelden, sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen können.