Da für die Festlegung, ob der Unterricht bei Unwetterlagen in Präsenz ausfällt, die Bezirksregierung Arnsberg zuständig ist und wir bis jetzt keinen Hinweis über einen Ausfall erhalten haben, gilt derzeit Folgendes:
Grundsätzliche Reglung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
“Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei einem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.“
Bitte entschuldigen Sie im o.g. Fall Ihr Kind wie gewohnt per Mail.