Änderungen im Testverfahren ab 28.02.2022

 

Folgende Änderungen sind im Rahmen der Corona-Testungen ab dem 28.02.2022 vom Ministerium für Schule und Bildung NRW vorgesehen:

 

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Für alle geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schüler wird die Testpflicht aufgehoben. Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (Kopie bitte an die Klassenleitung schicken).

Nach persönlicher Entscheidung können Schülerinnen und Schüler aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

 

Änderung des Testverfahrens für noch nicht immunisierte Personen

Noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler führen dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durch.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend dort stattfinden.

Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit (Dokument folgt).

Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

 

Testung in der Schule – Ausnahmefall

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

 

Erhalt der Antigen-Selbsttests

Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern verteilt; auch an die Schülerinnen und Schüler, die immunisiert sind, sich aber freiwillig testen möchten.

 

Ein Formular für die elterliche Versicherung der ordnungsgemäßen Testung soll laut Aussage des Ministeriums noch im Bildungsportal zum Download bereitgestellt werden. Sobald dies geschehen ist, wird das Dokument auch auf unserer Homepage www.ogs-kaan-marienborn.de unter „Formulare“ zu finden sein.

Alle ausführlichen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de .