Rückkehr zur Maskenpflicht ab 02.12.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen.

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen heute über die Wiedereinführung der Maskenpflicht informiert. Die Schulmail finden Sie hier.