Sehr geehrte Eltern,
sicherlich haben Sie schon viele Beiträge zum Schulbetrieb nach den Herbstferien aus den Medien erfahren. Die wichtigsten Informationen seitens des Schulministeriums sind hier noch einmal kurz zusammengestellt:
Maskenpflicht
Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Testungen
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt.
Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
Keine schulischen Testungen während der Herbstferien
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Appell der Landesregierung:
Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in der zweiten Ferienwoche zur Sicherheit testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn nach den Herbstferien.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.