Übernahme des Eigenanteils für Schulbücher

Der Schulträger bittet um die Weiterleitung folgender Information:

Der Eigenanteil für Schulbücher für Leistungsempfänger von SGB XII, SGB II und Asylbewerberleistungen kann künftig vom JobCenter oder Sozialamt als Mehrbedarf übernommen werden. Somit wenden sich Eltern, welche Leistungen nach SGB II beziehen, bitte an das JobCenter. Leistungsempfänger von SGB XII oder Asylbewerberleistungen können einen Antrag auf Erstattung des Eigenanteils bei der Abteilung 5/1 – Sozialamt der Universitätsstadt Siegen stellen.