Ab Montag, 31. Mai 2021, dürfen grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.
Sollte ein Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) erfolgen, kann eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Unterricht findet nach dem aktuellen Stundenplan statt, lediglich die Religions- und DaZ-Stunden werden weiterhin durch Förderstunden ersetzt.
Im Präsenzunterricht in Klassenstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem werden alle Mitarbeiter der Schule zweimal wöchentlich mit einem Schnelltest und die Kinder wie gehabt mit dem Lolli-Test auf das Virus getestet. Weiterhin darf die Schule einen Negativbefund eines anerkannten Testzentrums als Alternative zur Teilnahme an der Lolli–Testung akzeptieren.
Damit weiterhin alle Kinder zweimal die Woche getestet werden können, aber eine gleichmäßige Auslastung der Labore gewährleistet ist, sind die Testtage folgendermaßen festgelegt:
Lolli-Tests Klassen 1 und 2: montags + mittwochs
Lolli-Tests Klassen 3 und 4: dienstags + donnerstags
Von Corona genesene Kinder sollen nicht an den Pool-Testungen teilnehmen. Hier besteht die Gefahr, dass eine Rest-Viruslast das Poolergebnis beeinflussen kann. Die Genesung muss schriftlich bezeugt werden (bspw. durch den Beleg über die Quarantäne durch das Gesundheitsamt) und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Sollten wir einen positiven Befund haben, so müssen voraussichtlich alle Kinder der Klasse in eine vorläufige Quarantäne und ihren Ersatztest durchführen. Die Rückmeldung durch das Labor und eine Bewertung durch das Gesundheitsamt dauert bis zu zwei Tage, sodass sich im Falle eines positiven Pool–Befunds auf eine mehrtägige Quarantäne für die Kinder eingestellt werden sollte. Eine Rückkehr ist nur mit einem negativen Einzeltest und einer entsprechenden Bewertung der Gesamtsituation durch das Gesundheitsamt möglich.
Wichtig ist, dass die Erreichbarkeit am Morgen nach einer Pool-Testung gesichert ist. Wir benötigen alle Einzeltests eines positiven Pools bis 9.00 Uhr. Die Abgabe erfolgt im Briefkasten der Schule, nicht im Schulgebäude (Betretungsverbot!!).
Kinder, die am Testtag verspätet zum Unterricht erscheinen und dadurch die Testung versäumt haben, dürfen am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen. Ansonsten kann keine Teilnahme am Präsenzunterricht erfolgen.
Der Sportunterricht wird im Freien durchgeführt, soweit es die Witterung zulässt. Dort darf die Maske abgenommen werden. Findet der Unterricht in Ausnahmefällen in der Turnhalle statt, muss die Maske getragen werden. Für die Klassen 3 Schwimmunterricht startet am 10.06. bzw. 11.06.2021.
Die angemeldeten Kinder der Betreuung können diese nach Unterrichtsende wieder nutzen. Eine Abfrage hierzu ist bereits durch Frau Biazeck erfolgt. Bedenken Sie, dass es hier zu Gruppenmischungen innerhalb eines Jahrgangs kommt. Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht auch im Nachmittagsbereich fort. Die Notbetreuung wird nicht mehr angeboten.
Grundsätzlich gehen wir im Moment davon aus, dass Abschlussfeiern mit den Kindern durchgeführt werden dürfen. Ob auch Eltern und Geschwister teilnehmen dürfen, steht leider noch nicht fest, da uns noch keine verlässlichen Vorgaben aus Düsseldorf vorliegen.