Schulbetrieb nach den Osterferien

In einer gestrigen Schulmail wurden alle Schulen in NRW über folgende Regelungen zum Schulbetrieb nach den Osterferien informiert:

Schulbetrieb
Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der Osterferien befristet.

Testungen
Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll.

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Schulbetrieb an der GS Kaan-Marienborn
Für unseren Schulbetrieb bedeutet das, dass wir nach den Ferien am Montag, dem 12. April 2021, mit Gruppe 2 starten. Sollte der Schulstart auf Grund zu hoher Inzidenzen weiter nach hinten verschoben werden, werden Sie selbstverständlich frühzeitig von uns informiert.

Wenn Sie als Eltern bisher einen Notbetreuungsantrag für Ihr Kind gestellt haben, gehen wir davon aus, dass dieser Vertrag so bestehen bleibt. Sollte sich dennoch im Rahmen dessen etwas ändern, bitten wir um Rückmeldung per E-Mail bis zum 06.April 2021. Änderungen die nach diesem Datum eingehen, können auf Grund der Planungsstruktur nicht mehr berücksichtigt werden.