Ab Montag, den 22.02.21, starten wir wieder teilweise in den Präsenzunterricht, das bedeutet, der Unterricht wird für die Kinder in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei haben wir uns für das Prinzip des täglichen Wechsels zwischen Unterricht in der Schule und Distanzunterricht entschieden. Der Klassenlehrer wird die Klasse unter Berücksichtigung verschiedener pädagogischer und organisatorischer Aspekte in zwei Gruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2) einteilen.
Der Wechselunterricht wird im Rahmen des regulären Stundenplans erteilt. Lediglich die Fächer Religion und DaZ werden nicht erteilt. Anstelle dieser Stunden finden Zusatzstunden in Mathematik und Deutsch statt, Förderstunden bleiben gemäß dem Stundenplan bestehen. Sportunterricht findet ebenfalls nach den Vorgaben des Ministeriums statt.
Wir gehen von den bereits bestehenden Reglungen zum Infektionsschutz (Maske, Abstand, Händewaschen etc.) aus. Sollte es hier neue Regelungen oder Änderungen geben, werden wir Sie in einem weiteren Brief informieren.
Nach wie vor können Sie an den Distanztagen Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden, sofern eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Die Notbetreuung soll bitte weiterhin nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden.
Für unsere Planungen benötigen wir die Anmeldung zur Notbetreuung per E-Mail bis Mittwoch, den 17.02.21, 12.00Uhr. Das Anmeldeformular finden Sie unter Formulare.
Angemeldete Kinder der OGS dürfen an den Präsenztagen das Betreuungsangebot der OGS (bis max. 15.00 Uhr) in Anspruch nehmen. Die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, werden pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben. Für die Mittagsverpflegung soll im Februar bitte noch selbst gesorgt werden. Ab März streben wir an, wieder ein Mittagessen anzubieten.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls per E-Mail bis Mittwoch, den 17.02.21, 12.00 Uhr mit, ob und in welchem Umfang Ihr Kind an den jeweiligen Präsenztagen die Betreuung in Anspruch nehmen wird.
Sollten sich Veränderungen seitens der Schulaufsicht oder des Ministeriums ergeben, bitten wir um Verständnis, dass ggf. nachgesteuert werden muss.