In vielen Lehrerkonferenzen und Fortbildungen haben sich die Lehrer, Mitarbeiter und Eltern der Schulpflegschaft unserer Grundschule intensiv mit dem Umgang von Störungen und Fehlverhalten in Unterricht, Pause und Betreuungszeit beraten. Dabei haben wir uns dazu entschlossen, unser Regelkonzept zu überarbeiten und ein einheitliches und konsequentes Stufenprogramm einzuführen, um einerseits ein einheitliches Handeln von Lehrkräften und OGS-Mitarbeitern bei Regelverstößen zu gewährleisten. Dies gibt Sicherheit und bedingt ein fröhliches und gesundes Miteinander in unserer Schule für alle Kinder, Lehrkräfte und Eltern. Seit dem Schuljahr 18/19 ist die Schulordnung und der dazugehörige Stufenplan durch die Zustimmung der Schulkonferenz fest in unserem Schulprogramm verankert.

Die fünf übergeordneten Schulregeln (s.u.), die das Zusammenlernen und Zusammenleben in unserer Schule regeln, hängen in jedem Klassenraum und sind mehrfach im Schulgebäude präsent.

  • Ich gehe freundlich und rücksichtsvoll mit anderen um!
  • Ich löse Probleme friedlich!
  • Ich achte das Eigentum anderer und das der Schule!
  • Ich halte mich an die Klassenregeln!
  • Ich halte die Schul- und Pausenregeln ein!

Diese Regeln und die entsprechenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung (Stufenplan) werden immer wieder mit den Kindern im Klassenverband besprochen und erläutert. So wie es für uns Lehrer selbstverständlich ist, uns an Regeln zu halten, erwarten wir, dass sich auch die Eltern an die Elternregeln des Schulvertrages (s. Schulanmeldung) halten.

Folgende Stufenabfolge wurde bei Nichteinhalten der Regeln vereinbart:

Stufe 0
  • Ordner mit Stammblatt jedes Kindes im Klassenraum
  • Aufzeigen von Fehlverhalten und Dokumentation im Stammblatt (Eintrag 1-5)
  • nach Erreichen des 5. Eintrages → Stufe 1

Sonderregelung bei Körperverletzung (Stufe 3 Körperverletzung)

  • Eintrag ins Stammblatt
  • Elternbrief u. Elterngespräch gemeinsam mit SchülerIn
  • Sofortige Stufe 3
Stufe 1
  • Gespräch mit Schüler/-in und Klassenlehrer
  • Bewährungszeitraum mit Vereinbarung und individuellen Unterstützungsmaßnahmen festlegen Stammblatt des Kindes
  • Informationsbrief an Eltern KV Stufe 1

(bei Einhaltung → Stufe 0)

Stufe 2
  • Einladung zum Gespräch mit Schüler/-in, Lehrer/-in und Erziehungsberechtigten (evtl. auch mit betroffenen Fachlehrern/ Betreuern der OGS)
  • Mögliche Unterstützungsmaßnahmen erarbeiten
  • auf externe Hilfen hinweisen (siehe Anhang)
  • Bewährungszeitraum mit Vereinbarung KV Protokoll

(bei Einhaltung → Stufe 0)

Stufe 3
  • Einladung zum Gespräch durch die Schulleitung mit Schüler/-in, Lehrer/-in, Erziehungsberechtigte, Schulleitung (evtl. auch mit betroffenen Fachlehrern/ Betreuern der OGS)
  • Inanspruchnahme von Hilfen einfordern
  • Ermahnung und Androhung von Konsequenzen nach Schulgesetz
  • Bewährungszeitraum mit Vereinbarung KV Protokoll

(bei Einhaltung → Stufe 0)

Stufe 4
  • Einladung zum Gespräch durch die Schulleitung mit Schüler/-in, Lehrer/-in, Erziehungsberechtigten, Schulleitung, Behörden, Jugendhilfe, Teilkonferenz, etc. (bedarfs- und anlassbezogen)
  • Bewährungszeitraum mit Vereinbarung KV Protokoll
  • Umsetzung angedrohter Konsequenzen nach Schulgesetz

(bei Einhaltung → Stufe 0)

Stufe 5
  • Einladung zum Gespräch durch die Schulleitung mit Schüler/-in, Lehrer/-in, Erziehungsberechtigten, Schulleitung, Behörden, Jugendhilfe, Teilkonferenz etc. (ggf. Ordnungsmaßnahmen nach §53 SchulG)

 

Erziehungs- und Fördermaßnahmen im Rahmen des Stufenplans

Erziehungsmaßnahmen

  • Ausschluss vom Unterricht (Überweisung in eine andere Klasse im Rahmen einer Unterrichtsstunde)
  • Erteilung einer pädagogischen Zusatzaufgabe
  • Schreiben einer Auszeit
  • Einen Ausgleich schaffen (Wiedergutmachung, für Ersatz sorgen etc.)
  • Ausschluss von schulischen Veranstaltungen
  • Nacharbeiten

Fördermaßnahmen

  • Verstärkerplan
  • Positives Verstärkerprinzip (führen eines Sonnenheftes)
  • Konfliktbewältigungsstrategien besprechen bzw. wiederholen (im Bezug auf ERLE, CSK etc.)