Bewegliche Ferientage: Im Schuljahr 2009/2010:
23.12.09
15.02.10 (Rosenmontag), 14.05.10 (Himmelfahrt), 04.06.10 (Fronleichnam)
Bücherei: Jede Klasse verfügt über einen Bestand
von Kinder-, Jugend- und Sachbüchern. Ab dem 3. Schuljahr wird
regelmäßig (etwa 1x monatlich) die Stadtteilbücherei besucht und
geeignete Literatur ausgeliehen.
C
Chronik: Eine Chronik der Grundschule
Kaan-Marienborn ist vorhanden. Wir bemühen uns um eine Aktualisierung.
Computer: Die Schule verfügt zur Zeit über
einzelne Computer und Drucker, die von allen Kindern in den Klassen und
in Arbeitsgemeinschaften genutzt werden können. Dieser Grundbestand soll
zukünftig ständig modernisiert und ausgebaut werden. In absehbarer
Zukunft werden wir 12 Laptops bekommen, mit deren Hilfe wir einen
mobilen PC-Raum erstellen werden.
D
Differenzierung: Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
der Schülerinnen und Schüler werden durch unterschiedliche Lernangebote
und Unterrichtsformen berücksichtigt.
E
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Einschulung: Der erste Schultag beginnt mit einem
ökumenischen
Gottesdienst in der evangelischen Kirche. Die sich
anschließende Einschulungsfeier wird von einzelnen
Klassen in der Sporthalle gestaltet. Danach gehen die
Schulanfänger in ihre Klassen, während die Eltern und
Gäste vom Förderverein mit Kaffee und Kuchen
bewirtet
werden.
Elternarbeit: Die Eltern werden nicht nur im Rahmen des
Schulmitwirkungsgesetzes am Schulleben beteiligt.
Wir freuen uns z.B. über
eine Begleitung bei diversen
Ausflügen.
·
eine Unterstützung beim Basteln, beim
Backen, beim Feiern
·
eine Beteiligung bei Projekten
·
Hilfe bei der Durchführung von
Bundesjugendspielen und der Radfahrprüfung
·
den Einsatz im Unterricht (Lesemütter)
Elternsprechtag: Allen Erziehungsberechtigten wird die
Möglichkeit
geboten, eingerichtete Elternsprechtage zu besuchen.
Außerdem stehen alle Lehrkräfte nach einer
entsprechenden Verabredung zum Gespräch zur
Verfügung.
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e-mail-Adresse:
gs-kaan-marienborn@t-online.de
Energieeinsparung: Wir bemühen uns darum den Kindern die
Einsicht zu vermitteln, dass die Einsparung von Energie (hier: Strom-
und Wasserverbrauch) notwendig ist. – Gleichzeitig nehmen wir am
Energiesparwettbewerb der Stadt Siegen teil. Erfolgte Einsparungen
wurden mehrfach von der Stadt honoriert und zusätzlich finanziell
vergütet.
Entschuldigung: Eine schriftliche Entschuldigung sollte
spätestens am dritten Tag vorliegen, falls die Eltern ihr Kind nicht
vorher mündlich bzw. telefonisch entschuldigt haben.
Wenn das Kind aus gesundheitlichen
Gründen länger als eine Woche nicht am Sportunterricht teilnehmen kann,
ist ein ärztliches Attest erforderlich, bei einer Befreiung von mehr als
2 Monaten ein schulärztliches Zeugnis.
Ernährung: Wir achten auf ein gesundes
Pausenfrühstück. Gleichzeitig wird den Kindern die Möglichkeit geboten,
das Schulmilch-Angebot zu nutzen.
Eine Ernährungsberatung erfolgt auch in
Zusammenarbeit mit der AOK Siegen.
Erste
Schulwochen: Die ersten Wochen dienen dem gegenseitigen
Kennenlernen. Damit die Entwicklungsstände und
Vorerfahrungen der Kinder den Lernangeboten zu
Grunde gelegt werden können, erfolgt der Unterricht
zunächst sowohl im Klassenverband als auch in
kleineren
Gruppen.
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Evaluation: Bausteine unseres Schulprogramms (z.B.
Erreichen von
Lernzielen, pädagogische Intentionen und Maßnahmen)
werden wir je nach Bedarf evaluieren, d.h. auf ihre
Wirksamkeit hin überprüfen.
F
Fahrschulklassen: Die Kinder aus den Ortsteilen Breitenbach,
Feuersbach
und Volnsberg besuchen aus
organisatorischen Gründen (Abfahrtszeiten der Linienbusse
sind zu beachten)
sog.
Fahrschulklassen.
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Feste und Feiern:
Schulfeste finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Im Laufe des
Schuljahres gibt es Feiern aus verschiedenen Anlässen, z.B.
Einschulungsfeier, Teilnahme am Martinszug in Feuersbach, Feiern aus
verschiedenen Anlässen in den Klassen, Adventssingen in der katholischen
Kirche, Bescherung am Nikolaustag (Stutenkerl), Weihnachtsfeier,
Abschlussfeiern, Spiel- und Sportfeste
Feueralarm: Mehrmals im Schuljahr erfolgt in
unregelmäßigen
Abständen ein Feueralarm. Bei der Brandschutzerziehung
wird auch mit der Freiwilligen Feuerwehr Kaan-Marienborn / Feuersbach
kooperiert
(z.B. gemeinsame Übungen, Mitwirkung bei Schulfesten).
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Förderunterricht: Förderunterricht soll grundsätzlich allen
Schülerinnen
und Schülern zugute kommen und kann in allen
Unterrichtsfächern erteilt werden. Alle
Fördermaßnahmen gehen von der individuellen
Entwicklung der Kinder aus und sind inhaltlich und
zeitlich begrenzt. Darüber hinaus ist auch jeder
Unterricht gleichzeitig Förderunterricht.
Förderverein:
Der Förderverein wurde 1998 gegründet. Er unterstützt
das Schulleben in
vielfältiger Weise und ist Träger der
eingerichteten Betreuungsmaßnahme.
Bisher wurden Pausensport-
geräte und Unterrichtsmedien (u.a.
ein neues Fernsehgerät) über
den Förderverein angeschafft. Er bewilligt außerdem Zuschüsse
zu verschiedenen Maßnahmen.
Über alle Aktivitäten berät und
beschließt ein siebenköpfiger
Vorstand, der eng mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium
kooperiert. Dem Förderverein gehören momentan 100 Mitglieder
an.
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit
13 Euro.
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Fortbildung:
Die Kolleginnen und Kollegen nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Die Fortbildung für Lehrerinnen
und Lehrer wird auf verschiedenen Ebenen angeboten (Dezernat 45 der
Bezirksregierung Arnsberg, Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein,
staatliche, kirchliche oder andere Träger, kollegiumsintern).
Fundsachen: Unser Hausmeister hebt alle gefundenen
Sachen für einen
längeren Zeitraum auf. Wenn sich nach ca. 3 Monaten
kein
Eigentümer meldet, werden die Fundsachen gemeinnützigen
Zwecken zugeführt.
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G
Gottesdienst: In der evangelischen Kirche findet für
die Schulanfänger ein
ökumenischer Gottesdienst im Rahmen der Einschulungsfeier statt.
Diese Feier wird gemeinsam von den Lehrkräften, dem Pastor und der
Gemeindereferentin geplant und vorbereitet.
Anfang Dezember versammeln
wir uns in der katholischen Kirche zum Adventssingen.
Gemeinsamer Unterricht:
Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf
werden in unsere Schule aufgenommen und gemeinsam mit Kindern
ohne Behinderung unterrichtet, sofern
·
der Elternwunsch auf wohnortnahen und
gemeinsamen Unterricht
vorliegt,
·
die notwendigen personellen und
sächlichen Voraussetzungen erfüllt
sind,
·
der Schulträger zugestimmt hat
·
die Schulaufsicht entsprechend
entschieden hat.
Erste Erfahrungen mit dem
Unterricht von behinderten und
nichtbehinderten
Kindern machte unsere Schule in den Jahren
1994 bis 1998. In diesem
Zeitraum wurde ein Mädchen mit einer
starken Sehbehinderung bei
uns gefördert.
In dem Schuljahren von 1998/2000
wurden die Klassen 3 und 4
integrativ beschult. Vier Kinder mit
festgestelltem sonder-
pädagogischen Förderbedarf lernten hier gemeinsam
mit zwanzig
nichtbehinderten.
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H
Hausaufgaben: Das Anfertigen von Hausaufgaben ist
notwendig. Hausaufgaben
können sowohl der Unterrichtsvorbereitung als auch der Übung und
Vertiefung von Unterrichtsinhalten dienen. Der individuelle
Leistungsstand der Kinder sollte beim Stellen der Hausaufgaben
berücksichtigt werden.
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I
Integration: Die Grundschule ist die Schule für alle
Kinder. Deshalb gilt
unsere Aufmerksamkeit und Förderung auch gerade den
Kindern mit
nichtdeutscher Muttersprache. Das Kennenlernen
anderer Sprachen
und Kulturen empfinden wir als Bereicherung unseres Schullebens.
K
Kindergarten: Wir pflegen eine intensive Zusammenarbeit
mit den beiden
ortsansässigen Kindergärten (gemeinsame Elternveranstaltungen,
Beratungsgespräche, Teilnahme an Feiern und Festen, gemeinsame
Konferenzen).
Kirchen: Zwischen
unserer Schule und der evangelischen bzw. der
katholischen Kirche besteht eine gute Zusammenarbeit
(s. Gottesdienst). Im Rahmen des Religionsunterrichts besuchen
wir die Kirchengebäude. Die Kinder lernen auch den Pastor bzw. die
Gemeindereferentin kennen.
Klassenfahrten:
Ein- bzw. mehrtägige Klassenfahrten werden geplant und durch-
geführt (z.B. Ziele in der näheren Umgebung, Zoobesuch in Köln,
Landschulheimaufenthalt auf Wangerooge)
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Klassenpflegschaften: Ein wichtiges Mitwirkungsorgan ist die
Klassenpflegschaft.
Sie ist ein Bindeglied zwischen Schule und
Elternhaus und behandelt
anstehende Bildungs- und Erziehungsaufgaben.
Ihre gewählten
ersten und zweiten Vorsitzenden sind Mitglieder der Schulpflegschaft.
In jedem Schuljahr findet
mindestens eine Klassenpflegschaftssitzung
statt.
Kollegiale Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit erstreckt sich u.a. auf die
Erstellung von Arbeits- und Förderplänen,
Klassenarbeiten, Unterrichtsreihen und
Arbeitsmaterialien. Es finden Absprachen über
Arbeitstechniken, Übungsmethoden und gemeinsame
Aktivitäten statt.
Konferenzen: In
Lehrer-, Fach- und Pädagogischen Konferenzen beschäftigen
wir uns mit Fragen der Bildung und Erziehung.
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Konfliktbewältigung: Wir bemühen uns, die Schülerinnen und Schüler
zu einem
möglichst gewaltfreien Umgang, Miteinander und zur Toleranz
gegenüber anderen zu erziehen. Bei Konfliktsituationen werden
Methoden der Streitschlichtung genutzt.
Kulturelle
Angebote: Wir nehmen an verschiedenen kulturellen Veranstaltungen
teil
(z.B. Aufführungen der Freilichtbühne in Freudenberg, Schul-
konzerte, Kultur Pur, eigene Veranstaltungen in der Schule).
L
Lehr- und
Lernmittel: Der Unterricht wird durch den Einsatz vielfältiger
attraktiver Lehrmittel bzw. Medien veranschaulicht und ergänzt.
Lehrplan: Die Richtlinien und Lehrpläne für die
Grundschule bilden die
Grundlage des schulischen Handelns. Jeweils zu
Beginn eines
Schuljahres werden die Lehrinhalte der einzelnen Fächer
sowie
fächerübergreifende Vorhaben den Eltern vorgestellt.
Leistungsbeurteilung: Grundlage der
Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen der
Richtlinien und Lehrpläne.
Lesen: Wir messen dem Lesen im Leben unserer
Schule eine große
Bedeutung zu.
Deshalb wecken wir die Lesefreude von Anfang an,
z.B. durch den Einsatz geeigneter Lektüren und durch den regel-
mäßigen Besuch der Stadtteilbücherei.
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Lese-/Rechtschreib- Die Erziehungsberechtigten werden über das Bedingungs-
schwäche (LRS): feld
der Lese- und Rechtschreibschwierigkeit ihres Kindes und
über geplante Fördermaßnahmen, die auf einem entsprechenden
Erlass aus dem Jahr 1991 fußen, informiert.
Logo: Das Logo der Schule wurde von einer
Schülerin des damaligen 2. Schuljahres entworfen, gezeichnet und von
einem Experten für den Computer nutzbar gemacht.
M
Medienecken:
Jede Klasse hat mittlerweile ein Medienecke die mit dem Internet
verbunden werden kann.
Medienerziehung: Unsere Kinder sollen zu einen
verantwortungsvollen Umgang mit
Medien geführt werden. Hilfestellung
leisten hier das Medienzentrum
des Kreises Siegen-Wittgenstein
und entsprechende
Fortbildungsangebote.
N
Nikolaus: Am 6. Dezember bereitet der Förderverein
unseren Kindern eine
besondere Freude. Jedes Kind erhält einen Stutenkerl oder einen
Brezel.
O
Offener
Unterricht: Tagesplan,
Wochenplan, Werkstattunterricht, Arbeit an Stationen
usw. sind Organisationsformen, die unseren Unterricht offener
gestalten bzw. öffnen.
– Dadurch werden die Kinder ermutigt, ihr Lernen eigenverantwortlich und
selbstständig zu planen und zu initiieren.
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P
Pausensport: Jede Klasse verfügt über eine Pausenkiste
mit Spiel- und
Sportgeräten.
Die
einzelnen Schuljahre nutzen die ihnen zugewiesenen Spiel-
und Bewegungsräume (z.B. Fußball- und Völkerballfelder).
Den Kindern werden während der
Hofpause vielfältige Spielmöglichkeiten (Pausensportkiste,
Tischtennis-platten, Basketballbretter, Fußball – Torwand, Turngeräte)
angeboten.
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Projektorientierter Im Sinne des ganzheitlichen Lernens bieten
wir unseren
Unterricht: Schülerinnen und Schülern auch projektbezogene Themen mit
z.B. jahreszeitlichen, historischen oder
naturwissenschaftlichen
Inhalten an. Fächerübergreifender Unterricht
und das Aufsuchen
außerschulischer Lernorte sind wichtige Elemente eines
projektorientierten Unterrichts.
R
Rechtschreiben: Die Kinder unserer Schule lernen in einem
integrierten
Rechtschreibunterricht richtig abzuschreiben, selbstständig mit
Lernwörtern umzugehen, Texte zu erstellen und zu überarbeiten.
Dabei gewinnen sie Sicherheiten durch das Erkennen und Anwenden
von Rechtschreibregeln. Die Arbeit mit dem Grundwortschatz und
dem Wörterbuch ist den Kindern selbstverständlich.
Regeln und
Rituale: In der
Lehrerkonferenz und mit Eltern vereinbarte Regeln und
verabredete Rituale helfen den Kindern sich im Unterrichtsalltag
zu orientieren, sich auf Lernpartner und Lerngegenstände einzulassen
und das eigene Verhalten zu reflektieren.
Den Lehrkräften und den
Schülerinnen und Schülern helfen Regeln
und Rituale, Unterricht zu planen und durchzuführen. Der Umgang
miteinander in der Klasse, im Schulgebäude und auf dem Schulhof wird
erleichtert.
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S
Schulbücher: Einen großen Teil der Schulbücher
erhalten die Kinder leihweise.
Damit die Bücher länger halten, sollten sie durch einen Umschlag
geschützt werden. Bei einer nicht sorgsamen Behandlung eines
relativ neuen Buches muss Ersatz geleistet werden.
Schulfähigkeit:
Bei der Schuleingangsuntersuchung und durch eine gründliche
Beobachtung
der Schulanfängerinnen und –anfänger wird die
Schulfähigkeit der Kinder in der Regel bestätigt. Bei einigen Kindern
erscheint es jedoch sinnvoll, sie zurückzustellen (Schulleitung) und
sie in den Schulkindergarten einweisen zu lassen (Schulamt).
Siehe auch: Schulkindergarten
Schulhof: Unser
Schulhof bietet Platz für zahlreiche Aktivitäten. Fußball,
Basketball und Tischtennis spielen ist bei den Kindern sehr beliebt.
Einen besonderen Anreiz bieten die Basketballbretter und die
Turnanlage. Spielgeräte auf dem Schulhof werden in den Pausen
und nach dem Unterricht gern benutzt. Kreativität entwickeln die
Kinder bei verschiedenen Hüpfspielen.
Aber
auch Ruheplätze wurden bereit gestellt, damit Kinder sich
unterhalten oder lesen können.
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Schulkonferenz: Zu
Beginn eines jeden Schuljahres werden aus der Elternschaft und
aus dem Lehrerkollegium je drei ordentliche und drei stellvertretende
Mitglieder in die Schulkonferenz (Schulmitwirkungsgesetz) gewählt.
Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz und trifft bei
einer Patt-Situation die Entscheidung.
Die
Schulkonferenz berät und entscheidet über Grundzüge der
Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule. Zu ihren
Aufgabenbereichen gehört z.B. auch die Fortschreibung des
Schulprogramms.
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Schulpflegschaft: Die zu Beginn eines jeden Schuljahres
gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden (Schulmitwirkungsgesetz)
bilden zusammen die Schulpflegschaft. Sie berät über alle anstehenden
Bildungs- und Erziehungsfragen. Die Mitglieder der Schulpflegschaft
wählen aus ihrer Mitte den Schulpflegschaftsvorsitzenden bzw. die
Schulpflegschaftsvorsitzende. Der bzw. die Vorsitzende und die
Schulleitung arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen.
Schwimmunterricht: Im
Rahmen des obligatorischen Sportunterrichts erhalten die
Schülerinnen und Schüler des dritten Jahrgangs im ersten Schul-
halbjahr wöchentlich 2
Stunden Schwimm-unterricht, die Schüler-
innen und Schüler des vierten
Jahrgangs gehen im zweiten Schulhalb-
jahr zum Schwimmen. Die
Schwimmklassen werden mit einem Schulbus
zum Unterricht in das Siegener
Hallenbad Am Löhrtor gefahren.
Ausgehend vom individuellen Entwicklungsstand der Kinder wird der
Unterricht differenziert erteilt. Unterrichtsinhalte können z.B.
sein: Wassergewöhnung, Verbesserung der Schwimmfähigkeit,
Erlernen verschiedener Schwimmtechniken oder Ausdauertraining.
Spielerische Elemente beleben den Unterricht, Sprünge von Block
und Einmeter- bzw. Dreimeterbrett vermitteln den Kindern Freude
und Sicherheit.
Viele Kinder erwerben die verschiedenen Jugendschwimmabzeichen.
In jedem Jahr findet einmal
ein Schwimmwettkampf der Siegener
Grundschulen statt, an dem unsere
leistungsstärkeren
Schwimmsportlerinnen und –sportler teilnehmen.
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Sportbekleidung: Zur Ausrüstung sollten u.a.
Sportschuhe mit hellen (abriebfesten)
Sohlen gehören.
Sportförderunterricht: Kinder mit koordinativen, grob- oder
feinmotorischen Auffälligkeiten
oder mit Haltungsschwächen nehmen am
Sportförderunterricht teil.
Sie erhalten – je nach den noch zur
Verfügung stehenden Lehrer-
stunden - pro Woche eine zusätzliche
Unterrichtsstunde, in der sie
z.B. ihre sensomotorischen Fähigkeiten wie
Orientierung, Körper-
wahrnehmung,
Kopplungsfähigkeit, Gleichgewichtssinn, Beweglichkeit,
korrekte Bewegungsausführung und Ausdauer trainieren. Uns ist es
wichtig, dass die Kinder auch bei Spiel- und Sportangeboten Lern-
freude entwickeln.
Schwierigkeiten
beim Lesen- und Schreibenlernen sind manchmal
auch auf Schwächen im Koordinationsbereich und bei der
Körperwahrnehmung zurückzuführen.
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Studentinnen
und Unsere Schule arbeitet mit der Universität-Gesamt-
Studenten: hochschule Siegen zusammen und ist sehr
offen für die Bereit-
stellung von Praktikumsplätzen. Wir empfinden den
Austausch
zwischen Studierenden, Lehramtsanwärterinnen und –anwärtern
und
erfahrenen Lehrkräften als bereichernd und notwendig.
T
Tag der Zahngesundheit: Neben
den zahnärztlichen Reihenuntersuchungen durch das
Gesundheitsamt findet einmal im Jahr ein besonderer Tag statt.
Ein Zahnarzt unterrichtet die Kinder des 1. und
2. Schuljahres über Maßnahmen
zur Zahnprophylaxe. Gleichzeitig
werden die Kinder des
3. und 4. Schuljahres von einer
Ernährungsberaterin betreut.
Diese Aktion ist vom „
Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen –
- Lippe“ initiiert
worden.
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Teamarbeit: Unsere Lehrerinnen und Lehrer planen und
arbeiten zusammen.
Zu Beginn eines Schuljahres entwickeln die
Lehrkräfte, die in
Parallelklassen unterrichten, gemeinsame
Arbeitspläne. Sie beziehen
sich dabei auf verabredete
Unterrichtsinhalte, Lehr- und Lernmittel,
Medien, außerschulische Lernorte und Kooperationspartner.
Teamteaching
erfahren die Lehrkräfte, die für den Gemeinsamen
Unterricht zusammen planen und gemeinsam unterrichten. Hier
bemühen sich z. Zt. die beiden beteiligten Grund- und
Sonderschullehrerinnen um alle Kinder, indem sie sich nach Bedarf
den Kindern mit Behinderung oder den Kindern ohne Behinderung
zuwenden.
Manchmal
haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, sich gegenseitig im
Unterricht zu besuchen und sich über die dort gemachten Erfahrungen
auszutauschen.
U
Übergänge: Übergänge werden von unseren Lehrerinnen
und Lehrern für
Schülerinnen und Schüler vorbereitet und gestaltet.
Die
zukünftigen Schulanfänger haben z.B. die Möglichkeit, unsere
Schule schon vor der Einschulung zu besuchen. Sie nehmen mit ihren
Erzieherinnen am Unterricht der ersten Klassen teil und besuchen
mit ihren Eltern unsere Schulfeste oder Projektwochen. Die
zukünftigen Klassenlehrerinnen der Klassen 1 besuchen die Kinder in
ihren Kindergärten und nehmen Kontakt mit ihnen auf. Sie beobachten
sie beim Spielen und Arbeiten und gewinnen erste Eindrücke.
Der Übergang von der Grundschule in
die weiterführenden Schulen
wird ebenfalls vorbereitet und angebahnt.
Nach entsprechender
Einladung erhalten die zukünftigen
Klassenlehrerinnen und –lehrer
das Angebot, bereits vor dem Übergang
mit ihren „neuen“
Schülerinnen und Schülern zu sprechen. Die vierten
Klassen besuchen
mit ihren Klassenlehrerinnen und –lehrern
einige weiterführende
Schulen und nehmen in Gruppen am Unterricht der fünften Klassen teil.
Im Laufe eines Jahres
besuchen auch ehemalige Schülerinnen und
Schüler unsere Grundschule und
erzählen den Kindern und ihren
ehemaligen Lehrerinnen und Lehrern von
ihren Erfahrungen in den
weiterführenden Schulen.
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Umwelterziehung: Wir legen Wert auf ein umweltbewusstes
Verhalten wie Mülltrennung,
Sammeln von Korken, Teilnahme an der Aktion „Saubere Landschaft“.
Wir stellen im Unterricht Verknüpfungen z.B. zwischen den Bereichen
„Umwelt“, „Ernährung“, „Bewegung“, „Verkehr“ und „Wohnen“ her.
Unterrichtsausfall: Unterrichtsausfall
ist nicht immer zu vermeiden. Unvorhergesehene
Ereignisse (z.B. plötzliche Erkrankungen von Lehrkräften) zwingen zu
Veränderungen des Stundenplans. Schulleitung und Lehrerkollegium sind
darum bemüht, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten.
Die Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder auch zu den
Zeiten aus der Schule kommen, die der ihnen bekannte Tagesplan angibt.
Über alle Vertretungspläne werden die Eltern rechtzeitig informiert.
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V
Verfahren zur
Fest- Wenn Kinder in unserer Grundschule, einer allgemeinen
stellung des sonder-
Schule (Regelschule), in ihrer persönlichen Entwicklung
pädagogischen
und ihren Leistungen nicht hinreichend gefördert werden
Förderbedarfs:
können, wird nach einer Elterninformation ein Verfahren
zur Fest-
stellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet. Der
Ablauf des Verfahrens ist in der „Verordnung über die Feststellung
des
sonder-pädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über
den
schulischen Förderort“ geregelt. Den Antrag auf Überprüfung
können die
Eltern oder die allgemeine Schule stellen. Die Schulauf-
sicht (Schulamt
für den Kreis Siegen-Wittgenstein) entscheidet über
die Eröffnung des
Verfahrens. Ein GutachterInnen-Team (eine
sonderpädagogische Lehrkraft
und eine Lehrkraft der Grundschule)
erstellen das Gutachten. Berichte,
Gutachten, Informationen der
Personen, die bereits mit dem Kind
gearbeitet haben, können in
Absprache mit den Eltern dem Gutachten
beigefügt werden. Das
Gesundheitsamt
erstellt ein schulärztliches Gutachten. Die Eltern
sind von Beginn des Verfahrens an beteiligt.
Auf der Grundlage des Gutachtens
und des Ergebnisses der
schulärztlichen Untersuchung stellt die
Schulaufsicht den
sonderpädagogischen Förderbedarf fest und entscheidet
über den
Förderort oder die Förderorte.
Unsere Schule ist z.B. durch
den eingerichteten Gemeinsamen Unterricht
auch ein Förderort für
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
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Verkehrserziehung: Die Verkehrserziehung findet an unserer
Schule in allen Jahrgängen
statt. Im ersten und zweiten Schuljahr lernen
die Kinder den
Verkehrsraum und den Schonraum zu unterscheiden. Sie
erfahren ihren
Schulweg als Weg mit besonderen Gefahrenstellen und
lernen in
präventiver Weise sich entsprechend zu verhalten. Als
Schonraum
gelten der Schulhof, der Gehweg, Spielplätze und
verkehrsberuhigte
Zonen. Dort üben die Kinder z.B. Radfahren und
trainieren ihre
Geschicklichkeit, ihre Reaktionsfähigkeit und ihre koordinativen
Fähigkeiten.
Im
vierten Schuljahr werden die Kinder auf das Radfahren im
Verkehrsraum vorbereitet. Zu diesem Unterricht gehören ein Training
auf der Straße und eine Radfahrprüfung.
´
Verkehrserziehungsbeamte begleiten und beobachten die Kinder von
Anfang an in der Schule, im Schonraum und im Straßenverkehr.
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Z
Zeitung: Eine Schülerzeitung gibt es an unserer
Schule bislang nicht. Nach
Projekten sind allerdings schon
Klassenzeitungen entstanden.
Wandzeitungen werden von den Lehrkräften
und den Kindern im
Unterricht gern entwickelt, wenn eine Projektidee
umgesetzt wird.
Wandzeitungen tragen dazu bei, Außenstehenden wie
Kindern anderer
Klassen, anderen Lehrkräften und vor allem Eltern
Transparenz be-
züglich der Lerninhalte, der Intentionen von Unterricht,
der
ausgewählten Medien, des Engagements der Kinder, des
Arbeits-
prozesses und des –ergebnisses zu ermöglichen.
Zeugnisse: Am Ende des zweiten Schulhalbjahres
erhalten die Kinder des ersten
und zweiten Jahrgangs Lernentwicklungsberichte,
in denen Aussagen
gemacht werden zum Arbeits- und Sozialverhalten, zur Lernentwicklung
und zum Leistungsstand. In der Klasse 3 kommen meistens Noten dazu.
Die Zeugnisse der vierten Klassen enthalten dagegen nur noch Zensuren.
Als alternative Zeugnisform ist
auch ein Lernentwicklungsbericht für
das 3. Schuljahr erlaubt. An unserer Schule haben sich jedoch die
Mitglieder der Schulkonferenz dafür entschieden, im dritten Schuljahr
den Entwicklungsbericht durch Noten zu ergänzen.
Eine
Diskussion über Zeugnisse mit und ohne Noten wird seit Jahren
geführt. Auch an unserer Schule gibt es immer wieder Anlässe, über
den Stellenwert von Zensuren nachzudenken.
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